Tierseuchenversicherung
für Rindvieh, Schweine und Geflügel
Sich gegen zunehmende Risiken absichern
Wir befinden uns in einer Phase, in der das Risiko von Tierseuchen (Epidemien, die eine grosse Anzahl von Tieren betreffen) nähergerückt ist und deutlich zugenommen hat. Die Globalisierung des Handels, der Transport von Tieren und Waren sowie die Weiterentwicklung tierischer Krankheiten erhöhen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Seuchenherden in der Schweiz.
Eine Tierseuche kann innerhalb kürzester Zeit folgende Folgen haben:
- Tierverluste,
- von den Behörden angeordnete Sperr- und Schutzgebiete,
- Betriebseinschränkungen, auch ohne infizierte Tiere,
- eine teilweise oder vollständige Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit,
- erhebliche Ertragsausfälle sowie hohe zusätzliche Kosten.
Diese Ertragsausfälle werden weder vom Bund noch von den Kantonen gedeckt.
Eine einzigartige Versicherungslösung in der Schweiz: Schweizer Hagel
Die Tierseuchenversicherung von Schweizer Hagel schliesst genau diese Versicherungslücke. Sie ist derzeit die einzige Versicherung in der Schweiz, die sowohl Ertragsausfälle als auch den Wert der Tiere im Falle einer Tierseuche abdeckt.
Wichtige Neuerung ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 wird der Versicherungsschutz deutlich erweitert, insbesondere für Rindvieh. Neu ist auch eine Absicherung gegen die Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) möglich.
Welche Krankheiten sind versichert bzw. gedeckt?
Folgende Krankheiten/Tierseuchen sind versichert (Rindvieh):
| ✓ Maul- und Klauenseuche (MKS) | ✓ Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) |
| ✓ Milzbrand | ✓ Salmonellose |
| ✓ Tollwut | ✓ Listeriose |
| ✓ Brucellose | ✓ Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) und infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV) |
| ✓ Tuberkulose | ✓ akute Botulinumvergiftung |
| ✓ Enzootische Leukose | ✓ Bovine Virus Diarrhoe (BVD) |
| ✓ Paratuberkulose |
Ab 2026:
| ✓ Lumpy Skin Disease (LSD) | ✓ EHD* |
| ✓ Blauzunge (BTV 3&8)* | ✓ Border Disease (BD) |
*Keine Deckung für Waren und Kosten
Folgende Krankheiten/Tierseuchen sind versichert (Schweine):
| ✓ Enzootische Pneumonie (EP) | ✓ Pleuropneumonie (APP) |
| ✓ Maul- und Klauenseuche (MKS) | ✓ Schnüffelkrankheit (Progressive Rhinitis Atrophicans, pRA) |
| ✓ Afrikanische Schweinepest (ASP) | ✓ Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) |
| ✓ Räude | ✓ Schweinedysenterie (nur Mutterschweine und Remonten) |
| ✓ Klassische Schweinepest (KSP) |
Folgende Krankheiten/Tierseuchen sind versichert (Legehennen):
| ✓ Salmonelleninfektionen | ✓ Pasteurellose |
| ✓ Geflügelinfluenza | ✓ Pullorumseuche |
| ✓ Pseudopest (NCD) | ✓ Schwarzkopfkrankheit (Histomoniasis) |
| ✓ EggDropSyndrom | ✓ Infekt. Laryngotracheitis (ILT) |
| ✓ Rotlauf | ✓ Fremd- und Inhaltsstoffe in Konsum- und Bruteiern |
Folgende Krankheiten/Tierseuchen sind versichert (Mastpoulets):
| ✓ Salmonelleninfektionen | ✓ Pseudopest (NCD) |
| ✓ Geflügelinfluenza | ✓ Infektiöse Laryngotracheitis (ILT) |
Rindviehversicherung – Erweiterter Versicherungsschutz ab 2026
Für wen ist diese Versicherung besonders geeignet?
Die neue Rindviehversicherung richtet sich an Betriebe mit Milchvieh, Mutterkühen sowie Zucht- und Mastbetriebe.
Diese Versicherung wird besonders empfohlen, wenn:
- Ihr Betrieb einen hohen Tierwert aufweist,
- Sie hohe Fixkosten haben,
- Ihr Betrieb verschuldet ist oder stark vom tierischen Ertrag abhängt,
- Sie Junglandwirtin oder Junglandwirt sind.
Hauptleistungen
- Schutz gegen 15 Tierseuchen, darunter aktuelle Risiken (Lumpy-Skin-Krankheit, Blauzungenkrankheit [BTV], Epizootische hämorrhagische Krankheit [EHD], Maul- und Klauenseuche [MKS] sowie Botulismus)
- Versicherte Summe nach Wahl pro Grossvieheinheit (GVE), für:
- den Tierwert
- den Ertrag
- Pauschalleistungen pro GVE für eine rasche Entschädigung
- Übernahme bestimmter Kosten für überlebende Tiere (z. B. Tierarztkosten)
- Sömmerungstiere automatisch mitversichert
- Versicherung unabhängig von anderen Deckungen
- Rasche Entschädigung zur Sicherstellung Ihrer Liquidität
- Rückvergütungen möglich
Was ist bei Tierverlusten infolge einer Tierseuche zu tun?
- Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss den Schadenfall unverzüglich bei Sanima melden Tel. 026 305 22 82 - sanima@fr.ch
- Die Schadenursache muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt festgestellt werden.
Sanima übernimmt die Kosten für die Diagnose, sofern diese in begründeten Fällen vom zuständigen seuchenpolizeilichen Organ angeordnet worden ist, sowie die Entschädigungskosten für Tierverluste und die Impfkosten nach Massgabe der vorgesehenen Modalitäten. Sanima übernimmt zudem die Kosten für die Euthanasie, sofern diese medizinisch angezeigt ist.
Es ist wichtig, die spezifischen Versicherungsbedingungen Ihrer Police zu prüfen.
Nützliche Dokumente:
Kontakt und Beratung
Für alle Informationen zu den Versicherungsmöglichkeiten und zur persönlichen Beratung:
AGRI Freiburg
Tel. 026 467 30 11 – info@agrifribourg.ch












